Stadtverwaltung Spremberg/Grodk
Am Markt 1
03130 Spremberg/Grodk
Verantwortliche
Bürgermeisterin
Frau Christine Herntier
Stadtverwaltung Spremberg/Grodk
Am Markt 1
03130 Spremberg/Grodk
buergermeisterin@stadt-spremberg.de
Die behördliche Datenschutzbeauftragte
Veronika Bahr, Datenschutzbeauftragte, Stadt Spremberg/Grodk,
dsb@stadt-spremberg.de
Speicherung, Bearbeitung, Nutzung und Löschung personenbezogener Daten
Zu diesen personenbezogenen Daten sollten Sie folgendes wissen:
Grundsätzlich besteht gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu diesen Daten für Sie
Die Bereitstellung der Daten erfolgt im vorliegenden Fall auf der Grundlage der DSGVO, der entsprechenden Bundes- und Landesgesetze (insbesondere des TMG, des BDSG und des brandenburgischen Datenschutzgesetzes) sowie unseren städtischen Satzungen.
Das Recht auf Auskunft gibt Ihnen als Betroffenem das Recht, in angemessener Zeit über die über Sie erhobenen Daten und ihre Verarbeitung informiert zu werden.
Grundlage und Zweck der Verarbeitung ist die Durchführung der der Kommune obliegenden Arbeiten und gesetzlich zugewiesenen Aufgaben. Dazu gehört es auch, möglichst über die Interessen der Bürger und durch diese nachgefragte Informationen auf Seiten der kommunalen Verwaltung informiert zu sein.
Sie können einer Verarbeitung widersprechen, wenn
Dritte oder andere Organisationen werden grundsätzlich nicht über die erhobenen Daten und/oder die Personen informiert, deren Daten erhoben worden sind. Die Dauer der Speicherung erfolgt bis längstens zum Ablauf des Kalenderjahres, welches auf das Jahr folgt, in welchem diese Daten gespeichert worden sind.
Was bedeutet nun das Recht auf Berichtigung gemäß DSGVO?
Es gibt den Betroffenen die Möglichkeit, die Vervollständigung seiner personenbezogenen Daten ohne unangemessene Verzögerung einzufordern. Sie können zudem die Übertragung von Ihnen gespeicherter Daten auf andere Netzwerke verlangen.
Wann müssen Ihre Daten gemäß DSGVO gelöscht werden (Recht auf „Vergessenwerden“)?
Dies ist der Fall, wenn
Wann findet Ihr Recht auf „Vergessenwerden“ keine Anwendung?
Dies geschieht, wenn
Im Übrigen werden personenbezogene Daten absolut vertraulich behandelt und nur mit Ihrer gesonderten vorherigen Zustimmung an Dritte weitergeleitet. Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht vollständig gewährleistet werden kann. Wir wissen das Vertrauen zu schätzen, das Sie uns entgegenbringen, und wenden äußerste Sorgfalt an, um Ihre persönlichen Angaben zu schützen. Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich auch direkt an uns wenden.
Sie sollten ferner beachten, dass bei einer unverschlüsselten Übermittlung von Daten im Internet die Möglichkeit besteht, dass Dritte sie zur Kenntnis nehmen oder verfälschen.
Für den Fall, dass im Zusammenhang mit dieser Website Newsletter, Kontaktformulare oder Verbindungen zu sozialen Medien genutzt werden, was sich je nach Bedarf ändern kann, werden Sie über diese Nutzung informiert.
Datenschutzerklärung für die sozialen Medien
Die Stadt Spremberg/Grodk nimmt die derzeitige Diskussion um den Datenschutz in sozialen Netzwerken sehr ernst. Es ist gegenwärtig rechtlich nicht abschließend geklärt, ob und inwieweit alle Netzwerke ihre Dienste im Einklang mit europäischen datenschutzrechtlichen Bestimmungen anbieten.
Wir machen daher ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die seitens der Stadt Spremberg/Grodk genutzten Dienste Facebook und Vimeo die Daten ihrer Nutzerinnen und Nutzer (z.B. persönliche Informationen, IP-Adresse ) entsprechend ihrer Datenverwendungsrichtlinien abspeichern und für geschäftliche Zwecke nutzen.
Die Stadt Spremberg hat keinen Einfluss auf die Datenerhebung und deren weitere Verwendung durch die sozialen Netzwerke. So bestehen keine Erkenntnisse darüber, in welchem Umfang, an welchem Ort und für welche Dauer die Daten gespeichert werden, inwieweit die Netzwerke bestehenden Löschpflichten nachkommen, welche Auswertungen und Verknüpfungen mit den Daten vorgenommen werden und an wen die Daten weitergegeben werden.